BWK-Förderpreis für herausragende Studienarbeiten auf den Gebieten Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Kulturbau und Umwelttechnik
#qualitätfördern
Zur Förderung der Ausbildung im Hoch- und Fachschulbereich vergibt der BWK einen Preis für herausragende Studienarbeiten aus den Bereichen Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Kulturbau und Umwelttechnik. Das Preisgeld beträgt 2.000,00 €. Mit dem Preis sollen Studienarbeiten gewürdigt werden, die in herausragendem Maße theoretische Grundlagen und praktische Anwendung vereinen. Der BWK-Förderpreis wird, beginnend mit dem Jahr 2027 in einem 1-jährigem Turnus verliehen.
Studienarbeiten können von allen in der DACH-Region ansässigen Studieneinrichtungen eingereicht werden.
Über die Vergabe entscheidet eine Jury des BWK anhand eines Bewertungsverfahrens, das die Faktoren Erkenntnisgewinn, praktischer Nutzen, Gedankenführung und Darstellung berücksichtigt. Die Lehrstühle in den Fakultäten und Fachbereichen der einschlägigen Studieneinrichtungen werden gebeten, potenzielle Bewerberinnen und Bewerber zur Einreichung Ihrer Arbeit zu motivieren.

Mit der Vergabe des BWK-Förderpreises will der BWK exzellente Leistungen junger Absolventinnen und Absolventen der Bereiche Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Kulturbau und Umwelttechnik würdigen und zugleich fördern. Es werden daher nur Arbeiten von Bewerberinnen und Bewerbern angenommen, die zum Zeitpunkt der Einreichung ihrer Arbeit nicht älter als 40 Jahre waren. Dieser
Preis soll insbesondere junge Absolventinnen und Absolventen der einschlägigen Fachdisziplinen zur Entwicklung praxisorientierter
innovativer Lösungen motivieren.
Angenommen werden Arbeiten, die zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter, als zwei Jahre sind.
Bewerbungsende ist am 30. Juni 2027
Es wird ein Hauptpreis vergeben, der mit 2.000,00 € dotiert ist. Falls die Qualität weiterer Einreichungen so hoch ist, dass sie gleichfalls eine Würdigung verdienen, kann die Jury weitere Preise vergeben. Alle Preise werden mit einer Urkunde gewürdigt. Sofern die vorgelegten Arbeiten die Bewertungskriterien nicht erfüllen, kann der BWK auf die Verleihung des Förderpreises verzichten. Es besteht kein Anspruch auf Vergabe, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Preisverleihung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und unanfechtbar.
Die Preisübergabe findet im Rahmen der festlichen Eröffnungsveranstaltung des BWK-Bundeskongresses statt. Preisträgerinnen und Preisträger erhalten neben der materiellen Würdigung, die Möglichkeit, ihre Studienarbeit in der Fach- und Verbandszeitschrift des BWK vorzustellen und so einer breiten Fachöffentlichkeit bekannt zu machen.

