Technisch-wissenschaftliche Arbeitsgruppen - Netzwerke leben vom Mitmachen
Seit der Gründung des BWK vor mehr als 100 Jahren ist der Wille zum fachlichen Austausch, zu intensivem professionellen Miteinander und zu bester Zusammenarbeit der Antrieb für alle unsere Verbandsaktivitäten. Diese fachliche Arbeit zu dokumentieren und mit der Fachöffentlichkeit zu diskutieren, ist die Aufgabe der technisch-wissenschaftlichen Arbeitsgruppen. Bei der Zusammensetzung der Arbeitsgruppen sollen die an dem Arbeitsgebiet interessierten Fachkreise angemessen berücksichtigt werden. Eine Mitgliedschaft im BWK ist erwünscht, jedoch nicht Bedingung. Die Arbeitsaufnahme zu Arbeitsblättern und Merkblättern wird der Fachöffentlichkeit in den Verbandsnachrichten der Verbands- und Fachzeitschrift des BWK und im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Die interessierten Fachkreise können weitere Mitglieder für die technisch-wissenschaftliche Arbeitsgruppe vorschlagen.
Organisation der technisch-wissenschaftlichen Arbeit
Jeder kann bei der Bundesgeschäftsstelle des BWK die Erarbeitung oder Überarbeitung eines BWK-Arbeitsblattes oder eines BWK-Merkblattes vorschlagen. Über die Aufnahme der Arbeit entscheidet der Bundesvorstand im Rahmen seiner turnusmäßigen Besprechungen. Die technisch-wissenschaftlichen Arbeitsgruppen werden in Fachgruppen zusammengefasst. Diese Fachgruppen werden von einem/einer Fachgebietskoordinator/in betreut. Der/die Fachgebietskoordinator/in wird vom geschäftsführenden Bundesvorstand ernannt. Alle Regeln und Merkblätter werden unter sinngemäßer Berücksichtigung der DIN 820 „Normungsarbeit“ erstellt.
Der Entwurf von BWK-Arbeitsblättern und BWK-Merkblättern wird nach positivem Votum des zuständigen Fachgebietskoordinators und des Beirats sowie nach Beschluss des Geschäftsführenden Bundesvorstands der Fachöffentlichkeit vorgelegt und in den Verbandsnachrichten und im Bundesanzeiger unter Angabe der Einspruchsfrist bekannt gemacht. Die interessierten Fachkreise werden gesondert informiert (Gelbdruckverfahren). Technische Berichte und Fachinformationen bedürfen keiner Veröffentlichung des Entwurfs. Die technisch-wissenschaftlichen Arbeitsgruppen eines Arbeitsgebietes sind in Fachgruppen zusammengefasst. Diese Fachgruppen werden von einem/einer Fachgebietskoordinator/in betreut. Fach- und Arbeitsgruppen werden bedarfsweise und themenbezogen gebildet. Nach der Verabschiedung und Veröffentlichung der erarbeiteten Materialien stellen sie ihre Arbeit wieder ein. Bisher waren bzw. sind im BWK folgende Fachgruppen und technisch-wissenschaftliche Arbeitsgruppen aktiv.
BWK-Fach- und Arbeitsgruppen
Fachgruppe 1: Ökologisch orientierte Gestaltung und Bewirtschaftung der Gewässer
Fachgruppe 2: Integrierter Gewässerschutz, Gewässerreinhaltung
Fachgruppe 3: Stauanlagen und Hochwasserschutz
Fachgruppe 4: Grundwasserschutz und Wasserversorgung
Fachgruppe 5: Digitalisierung
Fachgruppe 6: Altlasten und Bodenschutz
Arbeitsgruppenmitglieder werden durch die Bundesgeschäftsführung berufen, Fachgebietskoordinatoren werden vom geschäftsführenden Bundesvorstand ernannt. Die Fachgebietskoordinatoren/innnen bilden gemeinsam mit dem oder der Gesamtkoordinator/in für die technisch-wissenschaftlichen Arbeitsgruppen und der Bundesgeschäftsführung den Beirat für die technisch-wissenschaftliche Abeit der BWK.